In der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen nach Ihrer Bestellung. In Notfällen, sobald ein Lieferfahrzeug zur Verfügung steht. Bei einer Bestellung bis 9:00 Uhr kann die Lieferung noch am selben Tag erfolgen, sofern sie mit der bestehenden Tour verbunden werden kann.

Nein, aber Sauerstoff macht die Verbrennung erst möglich. Konzentriert beschleunigt es die Verbrennung sehr stark!

Generell dürfen Gasflaschen auch nach Ablauf der Prüffrist entleert werden.
Im Falle, daß es sich um Ihre eigene Gasflasche handelt, führen wir bei Ihrem nächsten Füllauftrag für Sie automatisch die TÜV-Prüfung inkl. eventueller Reparaturen und Lackierarbeiten gegen Berechnung der anfallenden Kosten durch.
Sollte eine von uns ausgegebene Gasflasche (Widmann oder eine K&N Gase Flasche) TÜV-fällig sein, tauschen wir die Flasche bei Ihrem Auftrag und führen die TÜV-Prüfung durch. Für Sie fallen dabei nur Kosten für die Füllung der Gasflasche an.

In Ihrem Privatfahrzeug dürfen Sie eine Gasflasche transportieren, wenn die Flasche gegen Rollen bzw. Umfallen gesichert ist. Für ausreichende Lüftung ist zu sorgen (Fenster leicht öffnen).
Gewerblich ist der Transport nur dann erlaubt, wenn die Flasche im Fahrzeug fest gesichert ist und im Fahrzeug eine Be- und Entlüftung verbaut ist. Werden brennbare Gase gewerblich transportiert werden, muss zusätzlich ein Feuerlöscher vorhanden sein. Die Schutzkappen von Gasflaschen müssen generell beim Transport aufgeschraubt bzw. aufgesteckt sein.

Sie können bei uns alle Gasflaschen zur Entsorgung abgeben, außer sie sind mit toxischen oder korrosiven Gasen gefüllt. Die anfallenden Kosten richten sich nach der Flaschengröße und der Gasart.
Kontaktieren Sie uns gerne für eine Preiskalkulation.